Beratung im Sozialrecht – welche Unterlagen soll ich mitbringen

von | Nov. 27, 2020

Im Jahr 2019 hat der Sozialverband Schleswig-Holstein insgesamt 16.000 sozialrechtliche Verfahren für seine Mitglieder geführt. Wir haben dabei geholfen, Anträge zur Rente oder im Schwerbehindertenrecht auszufüllen. Wir haben Widerspruch eingelegt. Und wenn es Aussicht auf Erfolg hatte, sind wir mit Ihnen auch bis vor das Sozialgericht gegangen.

Damit wir Ihnen passgenau helfen können, sind wir im Rahmen unserer Sozialberatung jedoch auf Ihre Mithilfe angewiesen. Denn um Sie individuell und fundiert beraten zu können, müssen wir einige Unterlagen einsehen. Bringen Sie diese Informationen also mit, wenn Sie unsere Geschäftsstelle zum ersten Mal aufsuchen.

Diese Unterlagen sollten Sie in unsere Sozialberatung mitbringen!

Natürlich spielt es eine Rolle, mit welchem Problem Sie zum Sozialverband kommen. Die folgenden Informationen benötigen wir jedoch in den meisten Fällen, so dass Sie diese Unterlagen in jedem Fall mitbringen sollten:

Versicherungsnummer

Egal, ob wir einen Antrag für Sie aufnehmen sollen oder wenn es um einen Widerspruch geht: Die Versicherungsnummer macht es uns leichter, Ihnen zu helfen und beschleunigt das komplette Verfahren. Führen Sie also in jedem Fall ein offizielles Schreiben von Kranken- oder Rentenversicherung – je nachdem, um was es geht – mit sich. So stellen wir sicher, dass wir direkt weitermachen können.

Anschrift Ihrer Ärzte

In den allermeisten Fällen kommen unsere Mitglieder in die Sozialberatung, nachdem sie krank geworden sind. Und krank bedeutet hier nicht, dass ein grippaler Infekt vorliegt. Aber wer wirklich ernsthaft erkrankt, bekommt nicht selten auch finanzielle Probleme. Etwa wenn die Krankenkasse das Krankengeld nicht mehr zahlen will. Oder falls die Erkrankung so schwer ist, dass eine Erwerbsminderungsrente als letzter Ausweg angesehen wird.

In all diesen Situationen geht es am Ende immer um Ihren Gesundheitszustand. Oder genauer formuliert: Es geht um Ihre gesundheitliche Verfassung, wie sie von Ihren Ärzten dokumentiert wurde. Von daher benötigen wir für Anträge, Widersprüche und auch etwaige Klagen am Sozialgericht so gut wie immer die Kontaktdaten Ihres Hausarztes (und/oder Ihrer Fachärzte). Denn sämtliche Sozialleistungsträger – und auch das Versorgungsamt, wenn es um den Schwerbehindertenausweis geht – lassen sich im Zweifelsfall ausschließlich von einem medizinischen Befundbericht überzeugen. Und den kann nur Ihr Arzt schreiben.

Befund- oder Entlassungsberichte

Wenn Ihnen ein solcher Bericht bereits vorliegt, kann das die ganze Sache enorm beschleunigen. Bringen Sie das Dokument bitte unbedingt in unsere Sozialberatung mit. Falls Sie in der letzten Zeit eine Reha absolviert haben, ist das für die Kolleginnen und Kollegen in unserer Beratungsstelle ebenfalls von großem Interesse. Denn hier gibt es normalerweise immer einen sogenannten „Entlassungsbericht„. In diesem wird unter anderem ausgeführt, wie Ihre gesundheitliche Situation aktuell und für die nahe Zukunft eingeschätzt wird. Auch mit Blick auf Ihren Arbeitsplatz bzw. den erlernten Beruf.

Renteninformation

Dreht sich Ihr Anliegen um eine Rente – also beispielsweise die EM-Rente oder eine vorgezogene Altersrente – dann benötigen wir für eine fundierte Beratung unbedingt Ihre Renteninformation. Die bekommen Sie automatisch einmal im Jahr per Post. Neben Informationen über Ihre zukünftige Altersrente finden Sie dort auch Angaben zur Erwerbsminderungsrente. Ohne diese Fakten fällt es schwer, eine Entscheidung zu treffen. Bei der Frage „Rente beantragen oder nicht?“ muss klar sein, mit was für einer Rentenhöhe Sie zu rechnen hätten.

Sie spielen mit dem Gedanken, vor der Regelaltersgrenze eine Rente zu beziehen? Ab dem 55. Geburtstag schickt Ihnen die Deutsche Rentenversicherung alle drei Jahre eine Rentenauskunft. Diese ist noch ein wenig detaillierter als die Renteninformation und enthält unter anderem Angaben zu Ihren Versicherungsjahren. Auch diese Infos brauchen wir, wenn wir mit Ihnen gemeinsam eine Strategie aufstellen wollen. Denn bei der vorgezogenen Altersrente spielen neben Ihrem Geburtsjahr vor allem diese Wartezeiten eine wichtige Rolle.

Ihr Ziel

Sie haben sich nicht verlesen. Bevor Sie Kontakt zu uns aufnehmen, sollten Sie sich zumindest ansatzweise darüber im Klaren sein, was Sie sozialrechtlich erreichen wollen. Bei Fragen, in denen es um die Existenz geht – zum Beispiel bei der Einstellung des Krankengeldes – gibt es nicht viel zu überlegen. In anderen Situationen aber schon. Sie glauben gar nicht, wie oft wir in unseren Beratungsstellen Mitglieder erleben, die unbedingt einen höheren Grad der Behinderung (GdB) durchsetzen wollen – nur um dann im Anschluss an das Verfahren die Frage zu stellen, was sie denn nun damit anfangen können.

 

Experte Sozialrecht – Christian Schultz vom SoVD Schleswig-Holstein

„Bitte machen Sie sich schon vorher Gedanken, was Ihnen ein Antrag oder Widerspruch im Sozialrecht bringen würde. In vielen Fällen führt solch ein Verfahren zu keinen wesentlichen Verbesserungen für Ihren Alltag.“

 

 

Christian Schultz vom SoVD Schleswig-Holstein

Christian Schultz vom SoVD Schleswig-Holstein

Experte Sozialrecht

„Bitte machen Sie sich schon vorher Gedanken, was Ihnen ein Antrag oder Widerspruch im Sozialrecht bringen würde. In vielen Fällen führt solch ein Verfahren zu keinen wesentlichen Verbesserungen für Ihren Alltag.“
Fazit: Gut vorbereitet in unsere Sozialberatung

Stellen Sie sicher, dass Sie die wesentlichen Unterlagen gleich mit zum Beratungstermin bringen. Das heißt nicht, dass Sie einen ganzen Ordner mit amtlichen Dokumenten der letzten fünf Jahre dabei haben sollen. Sozialversicherungsnummer, eine aktuelle Renteninformation und die Anschrift der wichtigsten Ärzte reichen in der Regel erst einmal aus. Auch wenn Sie in den letzten 24 Monaten eine Reha durchlaufen haben, kann der dort ausgestellte Abschlussbericht von Interesse sein.

Mit diesen Unterlagen sind wir in der Lage, Sie bestmöglich zu beraten. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

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