
Telefonbetrug im Namen von Europol oder Interpol
Derzeit boomt eine Betrugsmasche bei der sich Kriminelle am Telefon als Mitarbeitende des Bundeskriminalamts, von Europol oder Interpol ausgeben.
Das Ziel dieser Masche ist vielfältig: Zum einen wird versucht, die Opfer zur Übergabe oder Überweisung von Geldbeträgen zu bewegen, zum anderen an Informationen über deren persönliche und finanzielle Verhältnisse zu gelangen, um weitere Straftaten vorzubereiten.
Den Angerufenen wird nach dem Abnehmen des Hörers per Bandansage in englischer Sprache mitgeteilt, dass der Anruf vom Bundeskriminalamt, Interpol oder Europol („Federal Police Department“) komme. Die Stimme behauptet, dass mit der Identität der angerufenen Person ein Problem bestehe, der Ausweis bei einer Straftat missbraucht wurde, oder es Probleme mit dem Bankkonto gebe.
Daraufhin wird der Angerufene dazu aufgefordert, eine Ziffer (meist die Ziffer ‚1‘) zu drücken, um zu einem vermeintlichen Mitarbeitenden der Polizei (Police Officer) weiter geleitet zu werden. Dabei nutzen die Täter ein spezielles technisches Verfahren, das auf dem Telefondisplay ihrer Opfer eine beliebige Nummer z. B. von Interpol/Europol, von einer deutschen Polizeidienststelle oder von einem deutschen Mobiltelefon anzeigt.
Im Gespräch mit einem angeblichen Polizeibeamten wird dann versucht, das Vertrauen der Opfer zu missbrauchen, um Geld oder die Herausgabe sensibler Daten unter den verschiedensten Vorwänden einzufordern. Beispielsweise weil angeblich die Kontodaten ausgespäht worden seien, oder sie werden überredet für ein vermeintliches Täuschungsmanöver, Geldtransaktionen vorzunehmen oder Gutscheine zu kaufen, deren Kennzahlen sie den Betrügern übermitteln sollen.
So schützen Sie sich vor Telefonbetrug
- Legen Sie sofort auf, wenn Sie die Bandansage hören.
- Drücken Sie keine Ziffer.
- Lassen Sie sich in kein Gespräch verwickeln und schon gar nicht unter Druck setzen.
- Geben Sie keine sensiblen Daten heraus.
- Folgen Sie keinen Aufforderungen.
- Übergeben Sie niemals Geld an unbekannte Personen.
Sollten Sie auf die Masche hereingefallen sein, so erstatten Sie bei Ihrer örtlichen Polizei Anzeige. Recherchieren Sie eigenständig die Telefonnummer der Polizeidienststelle und wählen Sie die Nummer selbst. Benutzen Sie auf keinen Fall die Rückruftaste!

Telefonische Krankschreibung wieder möglich
19.10.2020
Wer sich krank fühlt, sollte lieber beim Arzt anrufen, als sich ins Wartezimmer zu setzen.
Angesichts bundesweit steigender COVID-19-Infektionszahlen kurz vor Beginn der Erkältungs- und Grippezeit hat sich der Gemeinsame Bundesausschuss erneut auf eine Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung verständigt. Die Regelung gilt vom 19. Oktober vorerst bis zum Jahresende.
„Wir erleben eine erschreckende Entwicklung der Neuinfektionen. Wenn wir in dieser ernsten Situation eines nicht brauchen, sind es volle Wartezimmer“, erklärt Prof. Josef Hecken, Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses. Durch mögliche Kontakte auf dem Weg in die Praxis oder durch das Warten in geschlossenen Räumen steige das Risiko, sich anzustecken, so der Arzt. „Mit der Krankschreibung per Telefon gibt es für Menschen mit leichten Atemwegserkrankungen eine Alternative zum Praxisbesuch“, so Hecken weiter und ergänzt, dass die Erfahrungen mit der telefonischen Krankschreibung aus dem Frühjahr gezeigt haben, wie umsichtig Versicherte damit umgingen.
Die Regelung ist vom 19. Oktober bis einschließlich 31. Dezember 2020 befristet. Patient*innen mit leichten Atemwegserkrankungen können sich telefonisch bis zu sieben Kalendertage krankschreiben lassen. Die niedergelassenen Ärzt*innen müssen sich am Telefon persönlich vom Zustand des*der Patient*innen überzeugen. Eine einmalige Verlängerung um weitere sieben Kalendertage ist möglich.
