Kampf gegen Gewalt an Frauen wichtiger denn je

Kampf gegen Gewalt an Frauen wichtiger denn je

Kampf gegen Gewalt an Frauen wichtiger denn je

SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier: „Wir fordern die Bundesregierung dazu auf, die vor sechs Jahren ratifizierte Istanbul-Konvention weiter konsequent umzusetzen.“

Jutta König, SoVD-Bundesfrauensprecherin: „Es braucht sehr viel Kraft und Mut, sich in einer solchen Situation einem anderen Menschen anzuvertrauen.“
Berlin. Am morgigen Samstag ist „Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen“. Traurige Wahrheit: Bei uns in Deutschland bleibt Gewalt an Frauen ein großes gesellschaftliches Problem, bei dem sich immer noch viel zu wenig verbessert hat. Umso wichtiger sind Einrichtungen wie das „Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen“. Seit 10 Jahren gibt es diese kostenlose Hotline, in der die SoVD-Bundesfrauensprecherin Jutta König eine große Hilfe sieht. „Betroffene Frauen, aber auch Familie, Freundinnen und Nachbarinnen können sich rund um die Uhr hier hinwenden. Es braucht sehr viel Kraft und Mut, sich in einer solchen Situation einem anderen Menschen anzuvertrauen. Umso wichtiger ist es mir, betroffene Frauen zu ermutigen, den ersten Schritt aus der
Gewalt zu gehen“, sagt Jutta König. Das Angebot ist kostenlos und anonym und kann in 18 verschiedenen Sprachen genutzt werden.

Zum 10-jährigen Bestehen gibt es nun eine einfachere, verkürzte Telefonnummer.
Die fünfstellige Vorwahl fällt weg und das Hilfetelefon kann direkt unter 116016 erreicht werden.
Eine erfreuliche Neuerung besteht auch in der Möglichkeit, die Nummer aus dem europäischen Ausland anzurufen. Dann werden Ratsuchende sofort an die Hilfetelefone des jeweiligen Landes weitergeleitet.

Die SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier sieht allerdings insgesamt noch riesigen Handlungsbedarf: „Anlässlich des internationalen Tages gegen Gewalt an Frauen‘ fordern wir die Bundesregierung dazu auf, die vor sechs Jahren ratifizierte Istanbul-Konvention weiter konsequent umzusetzen. Frauen mit Behinderungen müssen fast doppelt so häufig wie nichtbehinderte Frauen körperliche Gewalt im Erwachsenenalter erleben. Trotz dieser erschreckenden Zahl mangelt es an Plätzen in Frauenhäusern, besonders für Frauen mit Behinderungen. Es besteht die Gefahr, dass Frauen mit ihren Kindern vor der Wahl stehen, zum Täter zurückzukehren oder Obdachlosigkeit zu riskieren“, so Engelmeier.
Der SoVD will darüber hinaus ein klares Zeichen setzen und beteiligt sich deshalb an der Aktion „Wir brechen das Schweigen“ des
Hilfetelefons „Gewalt gegen Frauen“.

Alle Kinder haben dieselben Rechte

Alle Kinder haben dieselben Rechte

Bündnis um den SoVD: Alle Kinder haben dieselben Rechte

SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier: „Kindergrundsicherung muss auch Geflüchtete einschließen.“
Berlin. Im Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung, der heute im Bundeskabinett verabschiedet werden soll, werden von vorneherein Kinder ausgeschlossen, die Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes erhalten. 22 zivilgesellschaftliche Organisationen um den SoVD fordern die Regierungskoalition auf, den Vorgaben aus der UN-
Kinderrechtskonvention gerecht zu werden und alle in Deutschland lebenden Kinder in die Kindergrundsicherung aufzunehmen.
„Die Kinderrechtskonvention verbietet eine Diskriminierung von Kindern aufgrund von Herkunft und Aufenthaltsstatus.
Alle Kinder haben dieselben Rechte – etwa auf gesundes Aufwachsen, soziale Teilhabe und die Wahrung des menschenwürdigen Existenzminimums. Deshalb muss die Kindergrundsicherung eine Leistung für alle Kinder in
Deutschland sein. Schon jetzt haben geflüchtete Kinder schlechtere Startchancen. Wir fordern Regierung und Parlament auf sicherzustellen, dass geflüchtete Kinder in keiner Weise weiter benachteiligt werden“, so die Organisationen in einem gemeinsamen Statement.
Die SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier ergänzt: „Der Kindersofortzuschlag wurde für Kinder von Asylbewerbern kassiert, damit wurde der Gleichbehandlungsgrundsatz gekippt. Für mich ist nicht nachvollziehbar, warum die Kindergrundsicherung nicht auch für Kinder gelten soll, deren Familien Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Hier muss zwingend nachgebessert werden.“

Zum Hintergrund:

Die UN-Kinderrechtskonvention (KRK) ist in Deutschland für alle Kinder gleichermaßen gültig. Den Vorbehalt, gemäß dem die Verpflichtungen der KRK nicht gegenüber ausländischen Kindern gelten sollten, hat Deutschland 2010 aufgegeben. Gemäß Artikel 2 der Konvention ist damit jede Diskriminierung aufgrund der Herkunft und des Aufenthaltsstatus der Kinder ausgeschlossen. Bei allen politischen Maßnahmen ist zudem das Wohl aller Kinder gemäß Artikel 3 vorrangig zu berücksichtigen.
Die bei der Kindergrundsicherung geplante Bündelung sozialpolitischer Leistungen umfasst die kinderspezifischen Regelsätze des Bürgergeldes (SGB II) und der Sozialhilfe (SGB XII), nicht jedoch die des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG).
Die Regelsätze des AsylbLG sind noch niedriger (zwischen 278 Euro und 374 Euro im Jahr 2023 für Kinder und Jugendliche, alters-gestaffelt) als die ohnehin zu niedrigen Regelsätze in den anderen Grundsicherungssystemen (318 bis 420 Euro). Aus Sicht der unterzeichnenden Organisationen widerspricht dies dem Gleichbehandlungsgrundsatz, der auch und insbesondere für das menschenwürdige Existenzminium gelten sollte. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in einem Grundsatzurteil im Jahr 2012 klargestellt, dass die Menschenwürde nicht durch migrationspolitische Erwägungen relativiert werden darf.
Gemäß dem BVerfG ist die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums ein Menschenrecht, das durch Art.1 Abs. 1 GG garantiert wird.
Mit der Einführung der Kindergrundsicherung entfällt zudem der Kindersofortzuschlag von 20 Euro, den bisher auch Kinder im AsylbLG erhalten haben. In der Kindergrundsicherung soll dies durch Anpassungen der Regelbedarfe ausgeglichen werden. Berichten zufolge entfällt der Kindersofortzuschlag für Kinder im AsylbLG im Regierungsentwurf des Kindergrundsicherungsgesetzes hingegen ersatzlos.

Folgende Organisationen haben sich dem gemeinsamen Statement angeschlossen:

• Arbeitsgemeinschaft Migrationsrecht im Deutschen
Anwaltverein
• ARBEITSKREIS ASYL TRIBSEES der evangelischen
Kirchengemeinde
• AWO Bundesverband e.V.
• Bundesweite Arbeitsgemeinschaft Psychosozialer Zentren für
Flüchtlinge und Folteropfer e.V. (BAfF e.V.)
• Der Kinderschutzbund Bundesverband e.V.
• Der Paritätische Gesamtverband
• Deutsche Gesellschaft für systemische Therapie, Beratung und
Familientherapie (DGSF e.V.)
• Deutsches Kinderhilfswerk e.V.
• Diakonie Deutschland
• Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)
• Internationaler Bund (IB) – freier Träger der Jugend-, Sozial- und
Bildungsarbeit e.V.
• JUMEN e.V
• Neue Richtervereinigung e.V. (NRV)
• PRO ASYL Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge e.V.
• Save the Children Deutschland e.V.
• SOS-Kinderdorf e.V.
• Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD)
• terre des hommes Deutschland e.V.
• Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V.
• Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V.
• Volksolidarität Bundesverband e.V.
• World Vision Deutschland e.V.
• Zukunftsforum Familie e.V.

Inklusionslauf in Berlin

Inklusionslauf in Berlin

Berlin, 10. Juni 2022
SoVD-Inklusionslauf hat neue Schirmherrin
SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier: „Kirsten Bruhn ist die perfekte Wahl, sowohl als Mensch als auch als Athletin.“
Berlin. Der Countdown läuft: in genau zwei Wochen lädt der SoVD wieder zum großen Inklusionslauf nach Berlin ein. Die Sportveranstaltung ist ein Wettbewerb für Menschen mit und ohne Behinderungen und eines der beliebtesten inklusiven Sportevents Deutschlands. Teilnehmen können alle Interessierten – ob laufend, gehend, walkend, skatend oder mit dem Rollstuhl.
Die SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier freut sich: „Der Inklusionslauf beweist, dass Hindernisse überwunden werden können. Umso mehr freuen wir uns über die Zusage der diesjährigen Schirmherrin, die das genauso verkörpert: Kirsten Bruhn übernimmt als eine der erfolgreichsten Parasportlerinnen Deutschlands nicht nur dieses Ehrenamt, sie wird auch selbst aktiv teilnehmen. Kirsten ist die perfekte Wahl, sowohl als Mensch als auch als Athletin.“
Mehr Infos zu Kirsten Bruhn gibt’s HIER!

Der SoVD-Inklusionslauf startet am Samstag, 24. Juni auf dem Tempelhofer Feld in Berlin und hat sechs Wettbewerbe. Dazu gibt es ein großes und inklusives Rahmenprogramm für die ganze Familie. Der Eintritt auf das Gelände ist frei. Dieses liegt in der Nähe des Parkeingangs Tempelhofer Damm am S- und U-Bahnhof Tempelhof.
Die Veranstaltung wird vom SoVD in Kooperation mit der Pressemitteilung Sozialverband Deutschland e. V., Lebenshilfe Berlin, dem Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) und dem Berliner Leichtathletikverband (BLV) organisiert. Die Aktion Mensch fördert das inklusive Projekt.
Alle Infos zum gesamten Event, zu den Startzeiten und zur Anmeldung gibt es auf www.inklusionslauf.de!

Hier eine Reportage vom letzten Jahr:

Telefonbetrug im Namen von Europol oder Interpol

Telefonbetrug im Namen von Europol oder Interpol

Derzeit boomt eine Betrugsmasche bei der sich Kriminelle am Telefon als Mitarbeitende des Bundeskriminalamts, von Europol oder Interpol ausgeben.

Das Ziel dieser Masche ist vielfältig: Zum einen wird versucht, die Opfer zur Übergabe oder Überweisung von Geldbeträgen zu bewegen, zum anderen an Informationen über deren persönliche und finanzielle Verhältnisse zu gelangen, um weitere Straftaten vorzubereiten.

Den Angerufenen wird nach dem Abnehmen des Hörers per Bandansage in englischer Sprache mitgeteilt, dass der Anruf vom Bundeskriminalamt, Interpol oder Europol („Federal Police Department“) komme. Die Stimme behauptet, dass mit der Identität der angerufenen Person ein Problem bestehe, der Ausweis bei einer Straftat missbraucht wurde, oder es Probleme mit dem Bankkonto gebe.

Daraufhin wird der Angerufene dazu aufgefordert, eine Ziffer (meist die Ziffer ‚1‘) zu drücken, um zu einem vermeintlichen Mitarbeitenden der Polizei (Police Officer) weiter geleitet zu werden. Dabei nutzen die Täter ein spezielles technisches Verfahren, das auf dem Telefondisplay ihrer Opfer eine beliebige Nummer z. B. von Interpol/Europol, von einer deutschen Polizeidienststelle oder von einem deutschen Mobiltelefon anzeigt.

Im Gespräch mit einem angeblichen Polizeibeamten wird dann versucht, das Vertrauen der Opfer zu missbrauchen, um Geld oder die Herausgabe sensibler Daten unter den verschiedensten Vorwänden einzufordern. Beispielsweise weil angeblich die Kontodaten ausgespäht worden seien, oder sie werden überredet für ein vermeintliches Täuschungsmanöver, Geldtransaktionen vorzunehmen oder Gutscheine zu kaufen, deren Kennzahlen sie den Betrügern übermitteln sollen.

So schützen Sie sich vor Telefonbetrug

  • Legen Sie sofort auf, wenn Sie die Bandansage hören.
  • Drücken Sie keine Ziffer.
  • Lassen Sie sich in kein Gespräch verwickeln und schon gar nicht unter Druck setzen.
  • Geben Sie keine sensiblen Daten heraus.
  • Folgen Sie keinen Aufforderungen.
  • Übergeben Sie niemals Geld an unbekannte Personen.

Sollten Sie auf die Masche hereingefallen sein, so erstatten Sie bei Ihrer örtlichen Polizei Anzeige. Recherchieren Sie eigenständig die Telefonnummer der Polizeidienststelle und wählen Sie die Nummer selbst. Benutzen Sie auf keinen Fall die Rückruftaste!

Telefonische Krankschreibung wieder möglich

Telefonische Krankschreibung wieder möglich

19.10.2020

Wer sich krank fühlt, sollte lieber beim Arzt anrufen, als sich ins Wartezimmer zu setzen.

Angesichts bundesweit steigender COVID-19-Infektionszahlen kurz vor Beginn der Erkältungs- und Grippezeit hat sich der Gemeinsame Bundesausschuss erneut auf eine Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung verständigt. Die Regelung gilt vom 19. Oktober vorerst bis zum Jahresende.

„Wir erleben eine erschreckende Entwicklung der Neuinfektionen. Wenn wir in dieser ernsten Situation eines nicht brauchen, sind es volle Wartezimmer“, erklärt Prof. Josef Hecken, Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses. Durch mögliche Kontakte auf dem Weg in die Praxis oder durch das Warten in geschlossenen Räumen steige das Risiko, sich anzustecken, so der Arzt. „Mit der Krankschreibung per Telefon gibt es für Menschen mit leichten Atemwegserkrankungen eine Alternative zum Praxisbesuch“, so Hecken weiter und ergänzt, dass die Erfahrungen mit der telefonischen Krankschreibung aus dem Frühjahr gezeigt haben, wie umsichtig Versicherte damit umgingen.

Die Regelung ist vom 19. Oktober bis einschließlich 31. Dezember 2020 befristet. Patient*innen mit leichten Atemwegserkrankungen können sich telefonisch bis zu sieben Kalendertage krankschreiben lassen. Die niedergelassenen Ärzt*innen müssen sich am Telefon persönlich vom Zustand des*der Patient*innen überzeugen. Eine einmalige Verlängerung um weitere sieben Kalendertage ist möglich.