Telefonische Krankschreibung wieder möglich

Telefonische Krankschreibung wieder möglich

19.10.2020

Wer sich krank fühlt, sollte lieber beim Arzt anrufen, als sich ins Wartezimmer zu setzen.

Angesichts bundesweit steigender COVID-19-Infektionszahlen kurz vor Beginn der Erkältungs- und Grippezeit hat sich der Gemeinsame Bundesausschuss erneut auf eine Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung verständigt. Die Regelung gilt vom 19. Oktober vorerst bis zum Jahresende.

„Wir erleben eine erschreckende Entwicklung der Neuinfektionen. Wenn wir in dieser ernsten Situation eines nicht brauchen, sind es volle Wartezimmer“, erklärt Prof. Josef Hecken, Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses. Durch mögliche Kontakte auf dem Weg in die Praxis oder durch das Warten in geschlossenen Räumen steige das Risiko, sich anzustecken, so der Arzt. „Mit der Krankschreibung per Telefon gibt es für Menschen mit leichten Atemwegserkrankungen eine Alternative zum Praxisbesuch“, so Hecken weiter und ergänzt, dass die Erfahrungen mit der telefonischen Krankschreibung aus dem Frühjahr gezeigt haben, wie umsichtig Versicherte damit umgingen.

Die Regelung ist vom 19. Oktober bis einschließlich 31. Dezember 2020 befristet. Patient*innen mit leichten Atemwegserkrankungen können sich telefonisch bis zu sieben Kalendertage krankschreiben lassen. Die niedergelassenen Ärzt*innen müssen sich am Telefon persönlich vom Zustand des*der Patient*innen überzeugen. Eine einmalige Verlängerung um weitere sieben Kalendertage ist möglich.