Rundbrief Schenefeld Februar´21

von | Feb 18, 2021

Sprechstunden:

Bis auf weiteres finden keine offenen Sprechstunden statt. Unsere Berater*innen stehen ihnen aber telefonisch zur Verfügung. Kontaktdaten finden Sie in der Fußzeile. Danke für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund!

Wenn die Tage grau und leer sind
und selbst der Wind in Stille schweigt,
wenn die Tränen lautlos fließen
und Augen keine Farben sehen.
Wenn Gedanken immer tiefer fallen
und Spiegelbilder nur noch schrecken,
lege ich ein Lächeln in mein Herz
und hoffe, es morgen dort zu finden.
(© Damaris Wieser, Lyrikerin)

Rundbrief Nr. 2/2021
Schenefeld, 1. Februar 2021

Die Corona-Pandemie verlangt von uns zur Zeit Einschränkungen und Kontaktvermeidungen. Das ist sicherlich nicht immer einfach umzusetzen oder zu ertragen, aber leider notwendig, um diese „Jahrhundert“-Pandemie bezwingen zu können. Nachfolgend ein Auszug der von der Politik bis 14. Februar 2021 beschlossenen Maßnahmen:

  • Der Mindestabstand untereinander bleibt bei 1,50 Meter.
  • Zusammentreffen sind nur noch mit Personen eines gemeinsamen Haushalts sowie einer weiteren Person zulässig – unabhängig vom Ort des Treffens.
  • Kinder, die unter vier Jahre alt sind, werden nicht mitgezählt.
  • Alkoholausschank oder das Trinken von Alkohol im öffentlichen Raum ist verboten.
  • Kreise und Kommunen können die Bewegungsfreiheit auf 15 Kilometer um den Wohnort einschränken, falls es in einer Region mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche gibt.
  • FFP2- bzw. OP-Masken: Im Einzelhandel, Personenverkehren, Pflegeheimen, bei religiösen Veranstaltungen und Versammlungen sind sogenannte qualifizierte Mund-Nasen-Bedeckungen zu verwenden. Zu diesen Bedeckungen zählen OP-Masken und Masken der Standards FFP2, N95 oder KN95.
  • Nicht zulässig sind in den genannten Bereichen, zu denen auch Wochenmärkte zählen, Alltagsmasken zum Beispiel aus Stoff ebenso wie Masken mit Auslassventilen.
  • Für Besuche in Pflegeheimen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe gilt eine Obergrenze: Je Heimbewohner können sich zwei Menschen als feste Besucher registrieren lassen.
  • Die Besucher müssen eine OP-Maske oder eine Maske nach den Standards N95, KN95 oder FFP2 tragen.
  • Außerdem ist ein Besuch nur möglich, wenn ein höchstens 24 Stunden altes, negatives Corona-(Schnell-)Testergebnis vorliegt.
  • Privates Reisen in oder nach Schleswig-Holstein ist nicht verboten. Die örtlichen Ordnungsämter können aber eigenständige Verbote erlassen, etwa wenn große Menschenansammlungen zu erwarten sind.
  • Die Schulen bleiben laut Landesregierung bis zum 14. Februar geschlossen.
  • Sport: Nur Individualsport ist erlaubt – und zwar Sport allein, zusammen mit den Personen seines eigenen Haushaltes oder einer anderen Person.

Allen im Februar Geborenen gratulieren wir von Herzen, den Erkrankten wünschen wir baldige Genesung.

Urlaub achtern Dieck in Büsum

vom 9. – 16. Februar 2021
Die Buchung musste aus gegebenem Anlass storniert werden. Alle Mitreisenden, die sich angemeldet hatten, werden persönlich darüber informiert. Das Erholungszentrum Büsum und der Ortsverband Schenefeld sind bemüht, einen Ersatztermin zu späterer Zeit zu finden. Wir informieren Sie rechtzeitig über einen eventuellen neuen Termin.
Jahreshauptversammlung im März 2021
Wir informieren Sie rechtzetig über einen neuen Termin.


Sommerreise nach Friedrichshafen am Bodensee

vom 25. – 31. August 2021
Wir hoffen sehr, dass sich die pandemische Lage bis zum Sommer beruhigt bzw. aufgelöst hat und wir uns auf die Sommerreise freuen können. Zur Zeit können wir jedoch auch hier noch keine konkreten Einzelheiten bekannt geben.

Die Grundrente kommt

Nach dem Beschluss des Bundestags am 2. Juli 2020 und der Zustimmung des Bundesrats am 3. Juli 2020 tritt das Gesetz zur Grundrente am 1. Januar 2021 in Kraft. Ob Sie einen Anspruch auf Grundrente haben, wird von der Rentenversicherung automatisch geprüft. Sie müssen nichts unternehmen. Die Auszahlung erfolgt dann ebenfalls automatisch ab Mitte des Jahres. Die Grundrente ist keine eigenständige Leistung. Sie wird als Zuschlag zur gesetzlichen Rente ausgezahlt. Um den Grundrentenzuschlag in voller Höhe erhalten zu können, müssen mindestens 35 Jahre an sogenannten Grundrentenzeiten vorhanden sein. Die Grundrente startet aber in einem sogenannten Übergangsbereich bereits dann, wenn 33 Jahre Grundrentenzeiten vorhanden sind. Grundrentenzeiten sind zum Beispiel Zeiten mit Pflichtbeiträgen aus Berufstätigkeit, Kindererziehungs- und Pflegezeiten sowie Zeiten, in denen man Leistungen bei Krankheit oder Rehabilitation bekommen hat. Nicht mitgezählt werden Zeiten des Bezuges von Arbeitslosengeld I und II, Zeiten der Schulausbildung, freiwillige Beiträge oder Zeiten einer geringfügigen Beschäftigung – eines sogenannten Minijobs – ohne eigene Beitragszahlung. Die Deutsche Rentenversicherung beginnt voraussichtlich ab Mitte 2021 mit der Versendung der Grundrentenbescheide für Rentnerinnen und Rentner, die erstmals ab diesem Zeitpunkt eine Rente erhalten. Alle anderen bekommen ihre Bescheide nach und nach bis Ende 2022. Schneller geht es leider nicht, da die Einführung der Grundrente mit einem ganz erheblichen Verwaltungsaufwand verbunden ist. Selbstverständlich werden die Grundrentenzuschläge, auf die ab Januar 2021 ein Anspruch besteht, in allen Fällen nachgezahlt.
Unsere Berater*innen stehen Ihnen für weitere Fragen gern zur Verfügung.

Wie und wo beantragt man Pflegehilfsmittel

Notwendige Hilfsmittel zahlen die Pflegekassen, zum Beispiel die Kosten für Pflegebetten oder Pflegebettzubehör, wie Bettgalgen oder Pflegebetttische. Die Pflegekasse zahlt ebenfalls Pflegeliegestühle, Lagerungsrollen, Waschsysteme und andere Mittel zur Hygiene im Bett sowie Hausnotrufsysteme und Hilfsmittel zum Verbrauch. Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad haben Anspruch auf die Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel. Wie ist die Kostenübernahme zu beantragen? Versicherte in der Pflegeversicherung bzw. deren Angehörige müssen einen Antrag bei der Pflegekasse stellen. In der Regel verordnet der Arzt das Hilfsmittel. Unsere Berater*innen stehen Ihnen für weitere Fragen gern zur Verfügung.

Spielenachmittage jeden 3. Mittwoch im Monat im Eiscafe in Schenefeld
Leider wissen wir zurzeit nicht, wann die traditionellen Spielenachmittage in diesem Jahr wieder durchgeführt werden können. Auch hierüber werden wir Sie rechtzeitig informieren.

Das weitere Programm 2021:
Spielenachmittage Jeden 3. Mittwoch im Monat im Eiscafe in Schenefeld Noch offen
Jahreshauptversammlung Noch offen
Graue Erbsen- oder Stint-Essen Noch offen
Sommerreise 25. – 31. August 2021 nach Friedrichshafen-Bodensee Noch offen
Städtereise August/September 2021 nach Erfurt Noch offen

Ulrich Baschke, 1. Vorsitzender
Petra Tiemann, Schriftführerin

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