Alle Kinder haben dieselben Rechte

Alle Kinder haben dieselben Rechte

Bündnis um den SoVD: Alle Kinder haben dieselben Rechte

SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier: „Kindergrundsicherung muss auch Geflüchtete einschließen.“
Berlin. Im Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung, der heute im Bundeskabinett verabschiedet werden soll, werden von vorneherein Kinder ausgeschlossen, die Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes erhalten. 22 zivilgesellschaftliche Organisationen um den SoVD fordern die Regierungskoalition auf, den Vorgaben aus der UN-
Kinderrechtskonvention gerecht zu werden und alle in Deutschland lebenden Kinder in die Kindergrundsicherung aufzunehmen.
„Die Kinderrechtskonvention verbietet eine Diskriminierung von Kindern aufgrund von Herkunft und Aufenthaltsstatus.
Alle Kinder haben dieselben Rechte – etwa auf gesundes Aufwachsen, soziale Teilhabe und die Wahrung des menschenwürdigen Existenzminimums. Deshalb muss die Kindergrundsicherung eine Leistung für alle Kinder in
Deutschland sein. Schon jetzt haben geflüchtete Kinder schlechtere Startchancen. Wir fordern Regierung und Parlament auf sicherzustellen, dass geflüchtete Kinder in keiner Weise weiter benachteiligt werden“, so die Organisationen in einem gemeinsamen Statement.
Die SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier ergänzt: „Der Kindersofortzuschlag wurde für Kinder von Asylbewerbern kassiert, damit wurde der Gleichbehandlungsgrundsatz gekippt. Für mich ist nicht nachvollziehbar, warum die Kindergrundsicherung nicht auch für Kinder gelten soll, deren Familien Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Hier muss zwingend nachgebessert werden.“

Zum Hintergrund:

Die UN-Kinderrechtskonvention (KRK) ist in Deutschland für alle Kinder gleichermaßen gültig. Den Vorbehalt, gemäß dem die Verpflichtungen der KRK nicht gegenüber ausländischen Kindern gelten sollten, hat Deutschland 2010 aufgegeben. Gemäß Artikel 2 der Konvention ist damit jede Diskriminierung aufgrund der Herkunft und des Aufenthaltsstatus der Kinder ausgeschlossen. Bei allen politischen Maßnahmen ist zudem das Wohl aller Kinder gemäß Artikel 3 vorrangig zu berücksichtigen.
Die bei der Kindergrundsicherung geplante Bündelung sozialpolitischer Leistungen umfasst die kinderspezifischen Regelsätze des Bürgergeldes (SGB II) und der Sozialhilfe (SGB XII), nicht jedoch die des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG).
Die Regelsätze des AsylbLG sind noch niedriger (zwischen 278 Euro und 374 Euro im Jahr 2023 für Kinder und Jugendliche, alters-gestaffelt) als die ohnehin zu niedrigen Regelsätze in den anderen Grundsicherungssystemen (318 bis 420 Euro). Aus Sicht der unterzeichnenden Organisationen widerspricht dies dem Gleichbehandlungsgrundsatz, der auch und insbesondere für das menschenwürdige Existenzminium gelten sollte. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in einem Grundsatzurteil im Jahr 2012 klargestellt, dass die Menschenwürde nicht durch migrationspolitische Erwägungen relativiert werden darf.
Gemäß dem BVerfG ist die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums ein Menschenrecht, das durch Art.1 Abs. 1 GG garantiert wird.
Mit der Einführung der Kindergrundsicherung entfällt zudem der Kindersofortzuschlag von 20 Euro, den bisher auch Kinder im AsylbLG erhalten haben. In der Kindergrundsicherung soll dies durch Anpassungen der Regelbedarfe ausgeglichen werden. Berichten zufolge entfällt der Kindersofortzuschlag für Kinder im AsylbLG im Regierungsentwurf des Kindergrundsicherungsgesetzes hingegen ersatzlos.

Folgende Organisationen haben sich dem gemeinsamen Statement angeschlossen:

• Arbeitsgemeinschaft Migrationsrecht im Deutschen
Anwaltverein
• ARBEITSKREIS ASYL TRIBSEES der evangelischen
Kirchengemeinde
• AWO Bundesverband e.V.
• Bundesweite Arbeitsgemeinschaft Psychosozialer Zentren für
Flüchtlinge und Folteropfer e.V. (BAfF e.V.)
• Der Kinderschutzbund Bundesverband e.V.
• Der Paritätische Gesamtverband
• Deutsche Gesellschaft für systemische Therapie, Beratung und
Familientherapie (DGSF e.V.)
• Deutsches Kinderhilfswerk e.V.
• Diakonie Deutschland
• Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)
• Internationaler Bund (IB) – freier Träger der Jugend-, Sozial- und
Bildungsarbeit e.V.
• JUMEN e.V
• Neue Richtervereinigung e.V. (NRV)
• PRO ASYL Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge e.V.
• Save the Children Deutschland e.V.
• SOS-Kinderdorf e.V.
• Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD)
• terre des hommes Deutschland e.V.
• Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V.
• Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V.
• Volksolidarität Bundesverband e.V.
• World Vision Deutschland e.V.
• Zukunftsforum Familie e.V.

Tagesausflug des Ortsverbands Wilster – „Fahrt ins Blaue“

Tagesausflug des Ortsverbands Wilster – „Fahrt ins Blaue“

Im Jahresprogramm war ein Tagesausflug für September vermerkt.

Pünktlich um 8.15 Uhr ging es mit dem Bus vom Colosseum los. Der Busfahrer Oliver gab bei seiner Begrüßung gleich bekannt, wo unser Ziel sein wird, damit war das Rätsel sofort gelöst.

So fuhren wir zuerst zum Schloss Hagen in Probsteierhagen, wo uns auf dem Vorplatz unser Reiseleiter bereits erwartete. Hier wurden wir gleich mit den ersten Strohfiguren – einer Schafsherde – bekannt gemacht und erhielten einige Informationen zum Schloss oder Herrenhaus. Es war das Herrenhaus des einstigen Adligen Guts. Das Gebäude aus dem 17. Jhd. beherbergt seit 1969 ein Kultur- und Veranstaltungszentrum. Weiter ging es dann ganz entspannt per Bus durch viele kleine Gemeinden, angefangen mit dem Yachthafen von Laboe und der Reiseleiter ließ den Bus stoppen, sobald eine Strohfigur sichtbar wurde. Ein leckeres Mittagessen wurde uns im Gasthaus Witt serviert. Super gesättigt bestiegen wir wieder den Bus um wieder mit ortskundigen Informationen durch unseren Reiseleiter weitere kleine Orte zu erleben und auch wieder etliche Strohfiguren zu bestaunen. Den Abschluss bildete die Fahrt zum Schöneberger Strand. Wir genossen 45 Minuten Luft und Sonne an der Strandpromenade, erfreuten uns an der glitzernden Ostsee und hatten Zeit miteinander zu klönen.

Kaffee und Torte schmeckten dann auch wieder im Café Filou. Nach so vielen Eindrücken und Erlebnissen traten wir die Heimreise an, aber vorher deckten sich noch einige Mitreisenden mit Fischbrötchen und Aal für zu Hause ein.

Ein Tag wie für Engel (wenn Engel reisen!!) gemacht und man brauchte einmal nicht so viel zu laufen, was unseren Mitreisenden, die auf den Rollator angewiesen waren, als sehr angenehm empfanden.

Schnitzelessen im Kreidehaus Lägerdorf am 09.09.2023

Schnitzelessen im Kreidehaus Lägerdorf am 09.09.2023

Auch dieses Jahr haben wie ein Schnitzelessen organisiert. Bei herlichem Sommerwetter haben wir uns um 16 Uhr im Kreidehaus getroffen.
Nach der Begrüssung durch den 1.Vorsitzenden haben wir einige gute
Gespräche geführt und der Spass ist auch nicht zu kurz gekommen.
Um 17 Uhr wurde uns das Essen serviert und bei ein kaltes Getränk haben wir noch bis 19 Uhr gemütlich beieinander gesessen.
Leider war auch bei dieser Veranstaltung die Beteidigung sehr gering, was uns Organisatoren immer sehr traurig macht, trotzdem hatten wir doch viel Spass und hoffen, dass es bei der nächsten Veranstaltung besser wird.
Es grüßt euch Gabriele Dolatkewitz, Schriftführerin

Bauernmarkt der Wilstermarsch 2023

Bauernmarkt der Wilstermarsch 2023

Bericht der Ortsvereine der Wilstermarsch über den Bauernmarkt 2023
 
Wie jedes Jahr nahmen die Ortsverbände aus der Wilstermarsch – OV Brokdorf,  OV Ecklak/Kudenee, OV St. Margarethen, OV Beidenfleth/Wewelsfleth und OV Wilster am Bauernmarkt in Wilster teil.
Bereits am frühen Sonntagmorgen starteten die Vorstandsmitglieder der OV’s mit dem Aufbau des Pavillons und der Tische und Stühle, sowie mit dem Sortieren der Tombola-Gewinne auf den Tischen. Der Wettergott war bestens gelaunt. Nach dem Startschuss der Vertreter der Stadt wurde auch gleich unser Stand erstürmt, um die begehrten Lose zu erstehen.
Über den 1. Preis von 50 Euro in bar freute sich der 5jährige Mika Droste aus Itzehoe. Er hatte eine Strategie und nahm nur rote Lose aus dem Topf – das war sein Glück. Aber auch die anderen Preise, die die umliegenden Geschäfte wie Gemüsekisten, Gutscheine, Präsentkörbe, Blumen und auch diverse Artikel der Sparkasse sponserten,  fanden ihre glücklichen Gewinner.