Schenefelder Rundbrief Nr. 5/2021

von | Mai 26, 2021 | OV Schenefeld | 0 Kommentare

Komm, lieber Mai, und mache die Bäume wieder grün,
und lass uns an dem Bache die kleinen Veilchen blüh’n!
Wie möchten wir so gerne ein Blümchen wieder seh’n,
ach, lieber Mai, wie gerne einmal spazieren geh’n.

(© Auszug aus dem Lied „Komm lieber Mai und mache“
von Christian Adolph Overbeck, 1755-1821))

Rundbrief Nr. 5/2021 – Schenefeld, 1. Mai 2021

Der Mai wird auch als „Wonnemonat“ bezeichnet, dieser Begriff kommt ursprünglich von dem althochdeutschen „wunnimanod“ und bedeutet so viel wie Weidemonat. Später wurde jedoch der Wortteil „wunni“ zu Wonne und somit setzte sich die Bedeutung Freudenmonat im Sprachgebrauch durch. In der Gesellschaft wird der Mai, das Leben, durch alte Bräuche gefeiert (Maibaum, Maisingen und Tanz in den Mai), also Lebensfreude pur, und genau das wünschen wir Ihnen und uns für die kommende Zeit.
Allen im Mai Geborenen gratulieren wir von Herzen, den Erkrankten wünschen wir baldige Genesung.

Warnung !!!

Die Bundesrechtsabteilung des SoVD hat uns informiert, dass ein Mitarbeiter bzw. Vertreter der CSG Crescon Versicherung in Schleswig-Holstein unterwegs ist und an der Tür behauptet, vom SoVD zu kommen. Dies entspricht nicht der Wahrheit. Der Bundesverband betreibt derzeit ein Unterlassungsverfahren und ein Strafverfahren gegen den Mitarbeiter der CSG Crescon Versicherung. Bitte informieren Sie uns schnellstmöglich, falls Sie kontaktiert wurden oder davon Kenntnis erhalten, dass ein Vertreter dieser Versicherung die Mitglieder des SoVD aufsucht, damit der Bundesverband unverzüglich darüber in Kenntnis gesetzt wird. Danke.

 

Urlaub achtern Dieck in Büsum

Obwohl Büsum seit kurzem zur Modellregion für kontaktarmen Urlaub gehört, konnte der für die Zeit vom 20. bis 27. April geplante Urlaub leider nicht stattfinden. Es werden zur Zeit die Voraussetzungen für eine Öffnung ab Anfang Mai 2021 geprüft. Da ab Mai jedoch keine Gruppenbuchungen mehr angenommen werden, besteht eventuell die Möglichkeit, sich einzeln selbst anzumelden. Dabei helfen wir Ihnen gerne.
Abseits der Corona-Pandemie ist es notwendig, im EHZ Büsum Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen vorzunehmen.

Der Gesamt-Landesvorstand hat beschlossen, das EHZ Büsum in der Zeit ab dem 2. November 2021 bis Ostern 2022 zu schließen. Wir bitten um Verständnis.

Ab Ostern 2022 öffnet das EHZ Büsum dann im neuen Glanz wieder seine Türen.
Für Fragen steht Ihnen Christa Möller gerne zur Verfügung: Tel.: 04892-738

Jahreshauptversammlung im März 2021

Wir informieren Sie rechtzetig über einen neuen Termin.

Sommerreise nach Friedrichshafen am Bodensee vom 25. – 31. August 2021

Der Bus und das Hotel sind zwar gebucht, wir wissen jedoch zur Zeit nicht, ob, ab wann und unter welchen Bedingungen Busse fahren dürfen. Insofern bitten wir Sie weiterhin um Geduld, wir werden Sie rechtzeitig informieren.
Für weitere Fragen steht Christa Möller, Tel. 04892-738 zur Verfügung.

Städtereise nach Erfurt im August/September 2021

Erfurt ist die Hauptstadt des zentral gelegenen deutschen Bundeslandes Thüringen. Im Erfurter Dom, der auf das 8. Jahrhundert zurückgeht, wurde der theologische Urheber der Reformation, Martin Luther, zum Priester geweiht. Neben dem Dom befindet sich die gotische Severikirche. Im Augustinerkloster lebte Martin Luther als Mönch. Auf der Krämerbrücke über der Gera befinden sich mittelalterliche Häuser und Läden. Dies sind nur einige wenige Highlights von Erfurt.
Leider können wir jedoch immer noch nicht sagen, ob, wann und unter welchen Bedingungen die Fahrt stattfinden kann. Wir werden Sie rechtzeitig informieren.

Grundrente und Grundsicherung: Was ist der Unterschied?

Zum Jahr 2021 gab es für Rentner zwei wichtige Änderungen, die sehr ähnlich klingen und ähnlich geregelt sind. Deshalb herrscht oft Verwirrung: Grundrente und Grundsicherung sind zwei verschiedene Leistungen. Beide sollen die finanzielle Versorgung im Alter sicherstellen bzw. aufbessern. Die Grundrente wurde zum Jahr 2021 eingeführt und richtet sich an Menschen, die lange gearbeitet und in die Rentenversicherung eingezahlt haben, aber nur eine geringe Rente erwirtschaften konnten (siehe Rundbrief Nr. 2/2021 v. 1.2.2021). Die Grundsicherung richtet sich ebenfalls an Menschen mit geringer Rente, ist aber unabhängig von der beruflichen Vergangenheit. Ob man also lange in die Rentenversicherung eingezahlt hat, spielt für den Bezug der Grundsicherung keine Rolle. Wohl aber für den neuen Freibetrag, den es erst seit 2021 gibt: Er spielt neuerdings bei der Berechnung der Grundsicherung eine Rolle und kann dafür sorgen, dass die Sozialleistung höher ausfällt. Außerdem kann es durch die neue Regelung vorkommen, dass Rentner, die vorher keinen Anspruch auf Grundsicherung hatten, nun doch in den Genuss der Sozialleistung kommen.
Bei der Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung handelt es sich um eine Sozialleistung. Laut einer Studie aus dem Jahr 2019 nehmen 62 Prozent der Berechtigten ihren Anspruch auf Grundsicherung nicht wahr, obwohl das Haushaltseinkommen mit der Grundsicherung im Schnitt um 30 Prozent steigen würde. Die Grundsicherung gibt es unter folgenden Voraussetzungen: 1. Die Regelaltersgrenze wurde überschritten oder Betroffene sind mindestens 18 Jahre alt und voll erwerbsgemindert, 2. gewisse Einkommens- und Vermögensgrenzen werden nicht überschritten, 3. der Wohnort bzw. gewöhnliche Aufenthaltsort ist in Deutschland. Die Höhe der Grundsicherung richtet sich nach dem notwendigen Lebensunterhalt, also dem sogenannten Regelbedarf. Wie hoch die Sozialleistung ausfällt, hängt vom Einkommen und Vermögen ab und vom persönlichen Bedarf. Wenn der durch den Regelsatz errechnete Bedarf einer Person mit dem eigenen Einkommen und Vermögen nicht gedeckt werden kann, wird er mit der Grundsicherung aufgestockt. Laut Deutscher Rentenversicherung gilt folgende Faustregel: „Wenn Ihr gesamtes Einkommen unter 865 Euro liegt, sollten Sie prüfen lassen, ob Sie Anspruch auf Grundsicherung haben.“
Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben, helfen unsere Berater*innen Ihnen gerne.

Das weitere Programm 2021:

Spielenachmittage Jeden 3. Mittwoch im Monat im Eiscafe in Schenefeld  – Noch offen

Jahreshauptversammlung  – Noch offen

Sommerreise 25. – 31. August 2021 nach Friedrichshafen-Bodensee – Noch offen
Städtereise August/September 2021 nach Erfurt – Noch offen

Sprechstunden: Bis auf weiteres finden keine offenen Sprechstunden statt.
Unsere Berater*innen stehen ihnen aber telefonisch zur Verfügung. Kontaktdaten finden Sie in der Fußzeile.
Danke für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund !

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