Wir wünschen Ihnen allen ein frohes gesundes glückliches erfolgreiches erlebnisreiches beeindruckendes neues Jahr 2021
Ihr Ortsverband Schenefeld
Rundbrief Nr. 1/2021 – Schenefeld, 1. Januar 2021

Wieder das Ende mit dem Anfang verbinden,
ein großes herausforderndes Jahr ziehen lassen,
im Neuen Hoffnung und Zuversicht finden,
annehmen, was wir nicht fassen,
Kostbarkeiten aus Unmöglichem weben
und mit Mut in den neuen Morgen hineinleben.
(© Monika Minder)
Wir hoffen, dass Sie heil und gesund in das neue Jahr gekommen sind und für ein paar Tage das Schreckgespenst Corona vergessen konnten. Inwieweit die Pandemie uns im Jahr 2021 noch weiter begleiten wird, hängt nicht nur vom Impfstoff, sondern auch von unser aller Verhalten und unserer Vernunft ab. Wir alle wünschen uns wieder normale Zeiten herbei, gemeinsame Treffen, Ausflüge, Spielenachmittage, Reisen, Essen gehen, Geburtstage oder andere Jubiläen feiern, usw.
Wer hätte gedacht, dass in der heutigen zivilisierten und hygienischen Zeit eine weltweite Pandemie überhaupt noch möglich wäre. Rückblickend hat es jedoch immer schon Seuchenausbrüche gegeben, wie Pest, Cholera, Pocken, Fleckfieber, Beulenpest, Typhus, russische -, spanische – und asiatische Grippe, Ebola Fieber, Masern, Influenza, usw. Viele davon verbreiteten sich, genau wie heute Corona, über die ganze Welt. Vermutlich wird es auch in der Zukunft weiterhin Seuchenausbrüche geben. Wichtig ist, nicht leichtsinnig damit umzugehen, sondern verantwortungs- und rücksichtsvoll.
Allen im Januar Geborenen gratulieren wir von Herzen, den Erkrankten wünschen wir baldige Genesung.
Sprechstunden: Bis auf weiteres finden keine offenen Sprechstunden statt.
Unsere Berater*innen stehen ihnen aber telefonisch zur Verfügung. Kontaktdaten finden Sie in der Fußzeile.
Danke für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund !
Urlaub achtern Dieck in Büsum vom 9. – 16. Februar 2021
Die Zimmer sind bereits gebucht, aber aus gegebenem Anlass können wir noch keine konkreten Einzelheiten bekannt geben. Alle Mitreisenden, die sich bereits angemeldet hatten, werden rechtzeitig informiert, sobald sich an der Situation etwas ändert.
Jahreshauptversammlung im März 2021
Da satzungsgemäß bereits im Januar die Einladungen zur Jahreshauptversammlung Anfang März veröffentlicht werden müssen und bei Erscheinen dieses Januar-Rundbriefes noch keine Lockdown-Veränderungen in Sicht waren, kann die Jahreshauptversammlung im März 2021 nicht stattfinden und muss auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Wir informieren Sie rechtzetig.
Sommerreise nach Friedrichshafen am Bodensee vom 25. – 31. August 2021
Wir hoffen sehr, dass sich die pandemische Lage bis zum Sommer beruhigt bzw. aufgelöst hat und wir uns auf die Sommerreise freuen können. Zur Zeit können wir jedoch auch hier noch keine konkreten Einzelheiten bekannt geben.
Pflegegeld für häusliche Pflege
Das Pflegegeld kann in Anspruch genommen werden, wenn mindestens Pflegegrad 2 vorliegt.
- Pflegegrad 2 = 316,00 € mtl.
- Pflegegrad 3 = 545,00 € mtl.
- Pflegegrad 4 = 728,00 € mtl.
- Pflegegrad 5 = 901,00 € mtl.
Ferner haben Pflegebedürftige in häuslicher Pflege einen Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe bis zu 125,00 € monatlich. Das gilt auch für Pflegebedürftige des Pflegegrades 1.
Bei Bedarf sprechen Sie bitte unsere Berater*innen an.
Spielenachmittage jeden 3. Mittwoch im Monat im Eiscafe in Schenefeld
Leider wissen wir zurzeit nicht, wann die traditionellen Spielenachmittage in diesem Jahr wieder durchgeführt werden können. Auch hierüber werden wir Sie rechtzeitig informieren.
Änderung der Behinderten-Pauschbeträge ab Januar 2021
Der Bundesrat hat am 27.11.2020 dem Gesetz zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen zugestimmt.
Für Steuerpflichtige mit einer Behinderung besteht die Möglichkeit, anstelle eines Einzelnachweises für ihre Aufwendungen für den täglichen behinderungsbedingten Lebensbedarf einen Behinderten-Pauschbetrag zu beantragen. Die Behinderten-Pauschbeträge in § 33b Abs. 3 Satz 2 EStG werden verdoppelt. Zugleich wird die hinsichtlich des Grades der Behinderung veraltete Systematik an das Sozialrecht angeglichen. Daher wird in Zukunft eine Behinderung bereits ab einem GdB = Grad der Behinderung von 20 (bisher 25) festgestellt und die Systematik in 10er Schritten bis zu einem Grad der Behinderung von 100 fortgeschrieben. Wenn Sie Fragen haben, wenden sie sich bitte an unsere Berater*innen.
GdB: | Pauschbetrag in EUR |
20 | 384 € |
30 | 620 € |
40 | 860 € |
50 | 1.140 € |
60 | 1.440 € |
70 | 1.780 € |
80 | 2.120 € |
90 | 2.460 € |
100 | 2.840 € |
Das weitere Programm 2021:
Spielenachmittage Jeden 3. Mittwoch im Monat im Eiscafe in Schenefeld – Noch offen
Urlaub achtern Dieck 9. – 16. Februar 2021 in Büsum Noch offen
Jahreshauptversammlung – Noch offen
Graue Erbsen- oder Stint-Essen – Noch offen
Sommerreise 25. – 31. August 2021 nach Friedrichshafen-Bodensee – Noch offen
Städtereise August/September 2021 nach Erfurt – Noch offen