Schenefelder Rundbrief Nr. 4/2021

Schenefelder Rundbrief Nr. 4/2021

Sprechstunden:

Bis auf weiteres finden keine offenen Sprechstunden statt. Unsere Berater*innen stehen ihnen aber telefonisch zur Verfügung. Kontaktdaten finden Sie in der Fußzeile. Danke für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund!

Fünf Hasen, die saßen beisammen dicht,
es machte ein jeder ein traurig Gesicht.
Sie jammern und weinen: Die Sonn´ will nicht scheinen!
Bei so vielem Regen, wie kann man da legen,
den Kindern das Ei?  O wei, o wei!
Da sagte der König: So schweigt doch ein wenig!
Lasst das Weinen und die Sorgen, wir legen sie morgen!
(Heinrich Hoffmann)

Rundbrief Nr. 4/2021
Schenefeld, 1. April 2021

Wir wünschen Ihnen fröhliche und friedliche Ostertage. Auch wenn an diesem Osterfest wieder größere Zusammenkünfte vermieden werden müssen, so lohnt es sich manchmal, die Perspektive ein wenig zu ändern, denn die Natur erwacht und erblüht auch ohne unsere Sorgen.

Allen im April Geborenen gratulieren wir von Herzen, den Erkrankten wünschen wir baldige Genesung.

Ab 6. April unterstützen Arztpraxen die Impfkampagne in Schleswig-Holstein

Das schleswig-holsteinische Gesundheitsministerium und die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) haben sich am 22. März über das gemeinsame Vorgehen zur Covid-19-Impfung durch die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte ausgetauscht. Ab dem 6. April können landesweit rund 1.500 Praxen die schleswig-holsteinische Impfkampagne unterstützen. Angesichts der auch dann noch geringen Impfstoffmengen sollen die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte insbesondere immobile Patientinnen und Patienten und Menschen mit Vorerkrankungen impfen, für die eine Corona-Infektion eine besonders schwere Gefahr darstellen würde.  Patientinnen und Patienten sollten davon absehen, sich selbst aktiv mit einer Terminanfrage an ihren Arzt zu wenden, um eine telefonische Überlastung der Praxen zu vermeiden. Anfangs ist davon auszugehen, dass jede Praxis nur ca. 20 Impfdosen pro Woche erhalten wird. Personen, die der Prioritätsgruppe 2 zuzurechnen sind, sollten daher weiterhin über www.impfen-sh.de Termine in den Impfzentren buchen.

Urlaub achtern Dieck in Büsum vom 20. bis 27. April 2021

Leider können wir Ihnen bei Erscheinen dieses Rundbriefes noch keine klare Aussage machen, ob das Haus in Büsum öffnen darf oder nicht. Alle  Teilnehmer, die sich angemeldet haben, werden rechtzeitig  persönlich informiert.  Für Rückfragen oder Anmeldungen wenden Sie sich bitte an  Christa Möller, Tel.: 04892 – 738.


Sommerreise nach Friedrichshafen am Bodensee vom 25. – 31. August 2021

Wir hoffen sehr, dass sich die pandemische Lage bis zum Sommer beruhigt bzw. aufgelöst hat und wir uns auf die Sommerreise freuen können. Zur Zeit können wir jedoch auch hier noch keine konkreten Einzelheiten bekannt geben.


Jahreshauptversammlung 2021

Wir informieren Sie rechtzetig über einen neuen Termin.

Wann werden Fahrtkosten von der Krankenkasse übernommen?

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für Fahrten, wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sind. Fehlt die medizinische Notwendigkeit für einen Transport, etwa weil ein Patient allein auf eigenen Wunsch in eine andere Klinik verlegt wird, müssen die Kassen die Kosten nicht übernehmen. Zusammenfassend lässt sich sagen: Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Fahrtkosten, wenn dies medizinisch notwendig ist und vom behandelnden Arzt bescheinigt wird. Die Kosten für eine Krankenfahrt werden von der Krankenkasse nicht übernommen, wenn Sie ohne Rücksprache mit der Krankenkasse ein Taxi bestellen und sich zum Arzt oder ins Krankenhaus fahren lassen.  Um keine bösen Überraschungen zu erleben und nachher auf den Kosten sitzen zu bleiben, sind einige Dinge zu beachten. Krankenfahrten sind Fahrten eines kranken Menschen mit einem Privatfahrzeug, öffentlichen Verkehrsmitteln, einem Mietwagen, Liegemietwagen oder einem Taxi / Liegetaxi. Bei einer Krankenfahrt findet keine medizinisch-fachliche Betreuung statt. Krankentransporte sind Fahrten mit einem Krankentransportwagen. Krankentransporte werden dann verordnet, wenn der Versicherte eine fachliche Betreuung oder die besondere Einrichtung des Krankentransportwagens benötigt. Krankentransporte zu einer ambulanten Behandlung müssen VOR Antritt der Fahrt von der Krankenkasse genehmigt sein.

Wann bekommt man eine Erwerbsminderungsrente?

Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeitsfähig sind, soll eine Rente wegen voller Erwerbsminderung Ihr Einkommen ersetzen. Können Sie noch einige Stunden täglich arbeiten, ergänzt die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung das Einkommen, das Sie selbst noch erzielen.  Wer  3 bis zu 6 Stunden täglich arbeiten kann, erhält die halbe Rente. Allerdings fordern die Rentenversicherungsträger häufig eine weitere medizinische Begutachtung. Sie dürfen die Regelaltersgrenze,  das ist der Zeitpunkt, an dem Sie die reguläre Altersrente beziehen können, noch nicht erreicht haben.

Achtung: Reha kommt vor Rente: Wenn Sie  die Regelaltersgrenze für die reguläre Rente noch nicht erreicht haben, prüft die Rentenversicherung  zunächst, ob Sie Ihren Lebensunterhalt wieder selbst bestreiten können.  Möglichkeiten dafür sind: Die Erwerbsfähigkeit durch eine medizinische Rehabilitation zu verbessern oder Sie mit einer beruflichen Rehabilitation zu unterstützen, damit Sie sich beruflich orientieren können. Wenn beides nicht möglich ist, wird beurteilt, wieviel Sie noch arbeiten können. Davon hängt ab, ob für Sie eine Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung in Frage kommt.

Weitere Voraussetzungen: Sie müssen mindestens fünf Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung in der Deutsche Rentenversicherung (DRV) versichert sein (es gibt Ausnahmen, wenn man z.B. aufgrund eines ärztlichen Gutachtens nur noch max. 3 Stunden täglich  arbeiten kann)  und Sie müssen grundsätzlich in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge an die Rentenversicherung gezahlt haben, zum Beispiel während einer versicherten Beschäftigung. Bei Beantragung und im Falle der Ablehnung helfen unsere Berater Ihnen gern!

Spielenachmittage jeden 3. Mittwoch im Monat im Eiscafe in Schenefeld
Leider wissen wir zurzeit nicht, wann die traditionellen Spielenachmittage in diesem Jahr wieder durchgeführt werden können. Auch hierüber werden wir Sie rechtzeitig informieren.

Das weitere Programm 2021:
Spielenachmittage Jeden 3. Mittwoch im Monat im Eiscafe in Schenefeld Noch offen
Jahreshauptversammlung Noch offen
Graue Erbsen- oder Stint-Essen Noch offen
Sommerreise 25. – 31. August 2021 nach Friedrichshafen-Bodensee Noch offen
Städtereise August/September 2021 nach Erfurt Noch offen

Ulrich Baschke, 1. Vorsitzender
Petra Tiemann, Schriftführerin

SoVD Hohenaspe ehrt langjährige Mitglieder

SoVD Hohenaspe ehrt langjährige Mitglieder

Zu Corona-Zeiten ist alles anders. Das gilt auch beim Ortsverband Hohenaspe des SoVD. Treffen, Fahrten und Vollversammlung konnten im Jahre 2020 nicht durchgeführt werden, und wie es im 2021 weitergehen wird, ist noch ungewiss.

So entschlossen sich die Mitglieder des örtlichen Vorstandes, seinen langjährigen Mitglieder in diesem Jahr die bereits vorbereiteten Urkunden für eine langjährige Mitgliedschaft mit den dazu gehörenden Gutscheinen unter Einhaltung der gültigen Corona-Bedingungen persönlich vorbeizubringen.

Gleichzeitig wurden allen anderen Mitgliedern des Ortsverbandes ein Ostergruß mit einer Frühlingblume überreicht.

Eine Urkunde mit Abzeichen erhielten 28 Mitglieder, (18 mal für 10 Jahre, 5 mal für 20 Jahre und 4 mal für die 25 jährige Mitgliedschaft beim SoVD).

Eine besondere Ehrung erhielt Elisabeth Otte für ihre 30jährige Mitgliedschaft beim Sozialverband. Vorstandsmitglied Gerhard Wulff überreichte ihr einen Präsentkorb.

👉Insgesamt erfreuten die Mitglieder des Vorstandes 160 SoVD-Familien mit einem blühenden Ostergruß in und um Hohenaspe.