(Autor unbekannt)Ich wünsche Dir in diesem Jahr mal Weihnacht‘ wie es früher war. Kein Hetzen zur Bescherung hin, kein Schenken ohne Herz und Sinn. Ich wünsche Dir ein kleines Stück von warmer Menschlichkeit zurück. Es war einmal, schon lang ist’s her, da war so wenig – so viel mehr!

Liebe Mitglieder*-innen,
Die Adventsfeier am 4. Dezember 2020 fällt leider aus.
In eigener Sache zum Thema Sprechstunde:
Nicht nur Corona bedingt, sondern auch, weil sich unsere Berater und Beraterinnen ihre Weihnachts-Auszeit redlich verdient haben, ist unser Büro vom 21.12.2020 bis zum 04.01.2021 geschlossen.
In äußersten Notfällen erreichen Sie sie unter den u.a. Telefonnummern.
Urlaub achtern Dieck in Büsum vom 9. – 16. Februar 2021
Die Zimmer sind bereits gebucht, aber aus gegebenem Anlass können wir noch keine konkreten Einzelheiten bekannt geben. Sie werden rechtzeitig informiert, sobald sich an der Situation etwas ändert.
Jahreshauptversammlung im März 2021
Ob die Jahreshauptversammlung im März 2021 stattfinden kann, wissen wir noch nicht, werden Sie aber rechtzeitig informieren.
Sommerreise nach Friedrichshafen am Bodensee vom 25. – 31. August 2021
Wir hoffen sehr, dass sich die pandemische Lage bis zum Sommer beruhigt bzw. aufgelöst hat und wir uns auf die Sommerreise freuen können. Zur Zeit können wir jedoch auch hier noch keine konkreten Einzelheiten bekannt geben.
Spielenachmittage jeden 3. Mittwoch im Monat im Eiscafe in Schenefeld
Leider wissen wir zurzeit nicht, wann die traditionellen Spielenachmittage im nächsten Jahr wieder durchgeführt werden können. Auch hierüber werden wir Sie rechtzeitig informieren.
Voraussetzungen für einen Pflegegrad
- Um einen Pflegegrad zu erhalten, müssen pflegebedürftige Personen bzw. Patienten gewisse Voraussetzungen erfüllen. Nachfolgend die wichtigsten Informationen für einen Antrag bei der Pflegeversicherung:
Der Antrag wird bei der Pflegekasse gestellt. - Die Pflegekasse ist der zuständigen Krankenkasse angegliedert, Sie können also die gleichen Kontaktdaten nutzen.
- Rufen Sie die Pflegekasse an oder schreiben Sie einen kurzen, formlosen Brief, in dem Sie Leistungen aus der Pflegeversicherung beantragen.
- Stellen Sie Ihren Antrag so früh wie möglich, da es dann auch früher Leistungen gibt.
- Nach der Antragstellung wird die Pflegekasse tätig: Sie schickt Ihnen Unterlagen zu und lässt einen Gutachter zur Feststellung des Pflegegrades zu Ihnen nach Hause kommen.
- Um Leistungen erhalten zu können, müssen Sie mindestens zwei Jahre innerhalb der vergangenen zehn Jahre in die Pflegekasse eingezahlt haben.
Sprechen Sie unsere Berater*innen an, sie helfen Ihnen gerne.
Hinterbliebenenrenten – Schutz für Verheiratete
Wenn ein Ehepartner stirbt, hat der Überlebende in vielen Fällen einen Anspruch auf 55% bzw. 60% der gesetzlichen Rente des/der Verstorbenen. In den ersten 3 Monaten nach dem Tod sogar auf die volle Rente.
Aber Achtung: wenn das Einkommen des/der Berechtigten einen Freibetrag von 902,00 € im Monat übersteigt, wird die Hinterbliebenenrente um 40% des übersteigenden Teiles gekürzt, ggf. sogar bis auf Null! Ändern sich die Einkommensverhältnisse, ist die Rentenversicherung darüber zeitnah zu informieren. Der Freibetrag wird in unregelmäßigen Abständen erhöht.
Bei Bedarf wenden Sie sich gern an unsere Berater*innen.